__ auch Rechnungen für andere Bauten beglichen worden sein. Diese im Baugewerbe übliche Praxis ist nur dann nicht zu beanstanden, wenn die entsprechende Gesellschaft über genügend Mittel verfügt, um alle fälligen Rechnungen jeder Baustelle zu begleichen […]. Dies bedürfte einer vollständigen, vorsichtigen Liquiditätsplanung, an der es in der W.________(AG) ganz offensichtlich fehlte. Dass die W.________(AG) in der fraglichen Zeit nicht ersatzfähig war, wurde ebenfalls bereits dargelegt. Mit anderen Worten hatte sie eben gerade nicht genügend flüssige Mittel, um all ihren Verpflichtungen auf den Baustellen rechtzeitig nachkommen zu können. Und zwar nicht,