für die beiden Bauprojekte an die W.________(AG) überwies, die rund CHF 570'000.00, welche für die Subunternehmer, die EP.________, die Gemeinde P.________(Ortschaft) und die Druckereikosten bezahlt wurden, und die rund 15 % GU-Honorar (anteilsmässig gemäss Baufortschritt), ausmachend CHF 177'298.13, abgezogen, ergibt dies einen Betrag von CHF 499'996.87, welche nicht für die Erstellung der beiden Bauten von G.________ und somit abredewidrig verwendet wurden. Die Vorinstanz erwog zutreffend, aufgrund der Vermischung der Gelder G._____