05 006 006 Z. 163 ff.), wobei er ergänzte, dass der Prozentsatz hier so tief gewesen sei, weil viel von der Komplexität an den Holzbauer habe abdelegiert werden können. Auf Vorhalt, wonach er in der E- Mail an I.________ vom 29. August 2013 davon gesprochen habe, die Generalunternehmerin würde für die Bauherrschaft «maximal CHF 98'500.00» kosten – was bei einem Pauschalpreis von CHF 900'000.00 einem Honorar von 10.61 % entspreche – antwortete er, sie hätten im Vertrag die CHF 98'500.00 pauschal vereinbart und mittels einer Zusatzvereinbarung abgemacht, dass die Differenz zwischen dem nachkalkulierten Betrag und dem Pauschalbetrag aufgeteilt werde (pag. 05 006 006 Z. 174 ff.