chitektinnen und Architekten" enthält gemäss der Homepage des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA; ‹shop.sia.ch/normenwerk/architekt/sia%20102/d/ 2020/D/Product›) u.a. die Grundlagen zur Ermittlung einer angemessenen Honorierung. A.________ bestritt die Anwendbarkeit der SIA Normen und die Überlegungen der Staatsanwaltschaft, was den Stand der Arbeiten an den beiden Häusern G.________ angeht (das EFH G.________ sei zu 95,5%, das DEFH G.________ zu 66,5% abgeschlossen gewesen), nicht. Darauf kann folglich abgestellt werden. Hingegen bestritt er, dass als GU-Honorar nur 12,66% des Werkpreises gerechtfertigt seien.