In einem ersten Schritt ist dazu festzuhalten, dass A.________ zutreffend angab, die W.________(AG) habe keine Barzahlungen an Handwerker geleistet, ab den Geschäftskonti wurden nämlich gar keine Barabhebungen vorgenommen. Auch hat das Gericht geprüft, ob mit den Mitteln von G.________ allenfalls Handwerkerrechnungen bezahlt wurden, die sich aufgrund der Rechnungsstellung oder der Details der Bankbelege keiner konkreten Baute der W.________(AG) zuordnen liessen. Um dies zu prüfen, wurden sämtliche Zahlungen, welche ab den Konti der W.________(AG) bei der AB.________(Bank) und der AC.________ (Bank) in der fraglichen Zeit getätigt wurden, kontrolliert.