In der Anklageschrift (S. 8 ff.) werden "zweckdienliche Zahlungen", d.h. Zahlungen an Subunternehmer, die EP.________ und die Gemeinde P.________(Ortschaft) für die beiden Häuser in der Höhe von CHF 561'718.32 aufgelistet. Die Rechnungsadressaten wie auch die einzelnen Beträge sind korrekt aufgeführt. Es kann daher als erstellt erachtet werden, dass die W.________(AG) total mindestens CHF 561'718.32 für die Erstellung des EFH und das DEFH G.________ bezahlte. Das Gericht hat weiter geprüft, ob die Staatsanwaltschaft keine Zahlungen für das EFH und das DEFH G.________ übersah. In einem ersten Schritt ist dazu festzuhalten, dass A._____