G.________ überwies folglich total wie angeklagt CHF 1'247'295.00 auf die beiden Konti der W.________(AG) A.________ wird vorgeworfen, CHF 535'894.97 davon unrechtmässig, d.h. nicht für die Erstellung der beiden Bauwerke, verwendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft kam auf diesen Betrag, indem sie alle aus ihrer Sicht rechtmässig erfolgten Zahlungen auflistete und deren Total von der Gesamtsumme abzog. Die Überlegung der Staatsanwaltschaft bzw. ihr Vorgehen ist dann logisch, wenn man davon ausgeht, dass die W.________(AG) die Zahlungen G.________ nur für dessen Bauten verwenden durfte. Darauf ist zurückzukommen.