(Bank) betreffend das DEHF G.________ unterzeichnete, wobei er nicht erklären konnte, warum er erst im November 2013 unterschrieb, obwohl mit dem Bau des Doppel- 79 Einfamilienhauses längst begonnen worden war. Dies dahingestellt, kommt dem Dokument gegenüber den GU-Verträgen (insb. deren GU-Klauseln) aber keine separate Bedeutung zu. Es zeigt höchstens, dass auch G.________ auf Formalitäten nicht grossen Wert legte, sonst hätte er kaum schon fast CHF 300'000.00 für das Doppel-Einfamilienhaus auf die Konti der W.________(AG) überwiesen, bevor diese Erklärung vorlag.