Die Angaben in der Anklageschrift dazu sind korrekt. Auch für diesen Bau wurden keine separaten Konti eingerichtet. Warum G.________, dessen Grossvater Architekt ist und der ihn beraten haben dürfte, nicht darauf bestand, ist offen, für die rechtliche Würdigung aber nicht relevant. In der Anklageschrift ist weiter ausgeführt, die W.________ (AG) handelnd durch A.________, habe am 15. November 2013 mit G.________ noch eine "Generalunternehmer-Erklärung" abgeschlossen (S. 7 der Anklageschrift). Richtig ist, dass A.________ an diesem Tag ein entsprechendes Standard- Formular der AC.________ (Bank) betreffend das DEHF G.___