und die Gemeinde P.________(Ortschaft) für die beiden Bauprojekte von G.________ entrichtet wurden, welche mangels Zuordnung an ein konkretes Bauprojekt in dubio ebenfalls als für die Bauten von G.________ aufgewendet betrachtet wurden und welcher Betrag ohne Zuordnung zu G.________ verblieb: Zwischen dem 19. März 2013 und dem 6. Februar 2014 berwies [sic!] G.________ für den Bau des DEFH G.________ in vier Tranchen weitere CHF 624'795.00 auf die beiden Konti der W.________(AG) ([…] hiervor und für die Zuteilung der Tranchen zum jeweiligen Bauprojekt pag. 04 001 007). Die Angaben in der Anklageschrift dazu sind korrekt.