Selbst wenn man der Vorinstanz folgend von 20 % ausgehe, hätten die Beschuldigten immer noch massiv zu viel Honorar bezogen. Was der Beschuldigte 1 behaupte, sei jenseits dessen, was nach SIA und Praxis zulässig sei. Das Beweisergebnis der Vorinstanz zeige klar auf, dass der Beschuldigte 1 Baugelder von G.________ sachwidrig verwendet habe. Sie habe zu Recht erwogen, dass nicht eine falsche Kostenkalkulation hierfür ursächlich gewesen sei, sondern die völlig unverhältnismässigen Geschäftsausgaben.