77 rechnen, was er wolle – wenn er als GU es nicht schaffe, dass die Subunternehmer tatsächlich zu den vereinbarten Preisen arbeiten würden, gehe dies zu Lasten seines GU-Honorars. Der Bauherrschaft könne dies grundsätzlich egal sein. Dies sei denn auch ein Grund, sich überhaupt für einen Generalunternehmer zu entscheiden, da dieser dieses Risiko trage und koordiniere. Es sei darum schwierig, dem Beschuldigten 1 mehr zuzurechnen, als dokumentiert sei (nämlich die 12.66 %).