Die Vorinstanz erachtete den angeklagten Sachverhalt in Bezug auf den Beschuldigten 1 mit Präzisierung in Bezug auf den Deliktsbetrag als erstellt (pag. 18 921, S. 147 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 14.4 Vorbringen der Parteien 14.4.1 Argumente der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft bestreitet den vorinstanzlich errechneten Deliktsbetrag.