Der W.________ bzw. dem verantwortlichen Organ A.________ wurden die von G.________ eingezahlten Vermögenswerte gestützt auf den GU-Vertrag G.________ 1 und den GU-Vertrag G.________ 2 sowie die GU-Erklärung G.________ mit der Verpflichtung anvertraut, sie im Interesse der Bauherrschaft für die Erstellung eines Einfamilienhauses und eines Doppeleinfamilienhauses in P.________(Ortschaft) BE zu verwenden und damit Materialkosten, Werklohnforderungen von Subunternehmern sowie Architektenhonorare zu begleichen, wes halb die Vermögenswerte für A.________ bzw. die W.________ wirtschaftlich fremd waren.