Danach verpflichtete sich die Generalunternehmerin, sämtliche im Auftrag der Bauherrschaft auf das GU-Konto geleisteten Zahlungen nach Massgabe des Fortschreitens der Bauarbeiten zu verwenden und alle Arbeiten und Lieferungen der Handwerker und Unternehmer gleichmässig zu bezahlen. Des Weiteren verpflichtete sich die Generalunternehmerin, dafür zu sorgen, dass die fragliche Liegenschaft nicht mit Bauhandwerkerpfandrechten belastet wird bzw. sofort hinreichend Sicherheit zu leisten zwecks Abweisung solcher Anmeldungen. In der Folge überwies G.________ gestützt auf den GU-Vertrag G._