07 161 067). Gemäss den Akten, welche die AL.________(Bank) der Staatsanwaltschaft einreichte, war dieser E-Mail eine «Akonto Rechnung Nr. 5» für den Neubau des EHF E.________ über CHF 30'000.00 beigelegt (pag. 07 161 069 f.). Die AL.________(Bank) belastete das AL.________-Baukonto E.________ entsprechend mit CHF 30'000.00 zugunsten der Z.________ GmbH (pag. 07 161 068). Eigentlich wurde damit aber ein Anteil an Werksvertragskosten des Bauprojekts G.________ bezahlt. Eine Täuschung des Beschuldigten 1 gegenüber Frau BH.________ lag also offensichtlich vor.