69 117 IV 429 E. 3.c.) die Gelder auch anvertraut seien, wenn sie durch Täuschung erlangt worden seien. Klar ist, dass der Beschuldigte 1 BH.________ über den Zweck gewisser Zahlungen getäuscht hat. So schickte der Beschuldigte 1 bspw. am 19. November 2013 eine E-Mail an BH.________ und liess ihr zwei weitere Rechnungen zulasten des Baukredites E.________ zur umgehenden Ausführung zukommen (pag. 07 161 067).