13.7 Rechtliche Würdigung 13.7.1 Theoretische Grundlagen Gemäss Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 StGB wird bestraft, wer ihm anvertraute Vermögenswerte unrechtmässig in seinem oder eines anderen Nutzen verwendet. Die theoretischen Grundlagen des Grundtatbestands von Art. 138 StGB wurden bereits erläutert, es kann vorab auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (E. 11.9.1 hiervor). Ergänzend sei an dieser Stelle sodann auf die nachfolgenden theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zum Tatbestandsmerkmal des Anvertrautseins und der Abgrenzung zwischen Veruntreuung und Betrug verwiesen (pag. 18 898 ff, S. 124 ff.