__ geleisteten Vermögenswerte fehlen. Schlussendlich muss die Frage, ob die Überweisungen tatsächlich gerechtfertigt waren, mit Blick auf die noch folgende rechtliche Würdigung nicht abschliessend beantwortet werden. Dass der Beschuldigte 1 sodann nicht ersatzfähig war, wurde bereits erläutert – es sei an dieser Stelle vollumfänglich auf E. 12.4.5 hiervor verwiesen. 13.6 Beweisergebnis Gegen den Beschuldigten 1 ist der Sachverhalt gemäss Ziff. I.2.2. der Anklageschrift erstellt. 13.7 Rechtliche Würdigung 13.7.1 Theoretische Grundlagen Gemäss Art.