Unbestritten ist, dass die X.________ eine Gesellschaft war, die unter der Kontrolle von A.________ stand […]. Er gab denn auch zu, die Zahlungen für die X.________ erledigt zu haben und auch für deren Buchhaltung verantwortlich gewesen zu sein. Aus der Kontoanalyse ergeben sich jedoch keine Belege für eine abredewidrige Verwendung der ab dem AL.________-Baukonto E.________ an die X.________ geleisteten Vermögenswerte. Es gibt wie bereits erwähnt keine Hinweise dafür, dass die an die Handwerker bezahlten DK.________(Ortschaft) zu hoch oder die Leasingraten nicht angemessen gewesen wären. Das einzige, was auffällt, ist die Bezahlung des Lohns von AZ.________ über die X.__