Um diesem Vorwurf noch näher nachzugehen, wurde vom Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht das Konto der X.________ bei der AB.________(Bank) AG ab dem Moment des Eingangs der ersten Zahlung ab dem AL.________-Baukonto E.________ analysiert (vgl. insbes. pag. 07 005 046 ff. und 07 006 067 ff. sowie 07 001 034 ff.): Daraus ergibt sich Folgendes: - Die X.________ nahm aus dem Bauprojekt EFH E.________ CHF 77'760.00 ein. - Sie hatte daneben Einnahmen von Dritten in der Höhe von CHF 46'696.55. - Von der W.________(AG) (nicht vom AL.________-Baukonto E.________) erhielt sie weitere CHF 22'952.65 überwiesen.