05 009 032 mit den entsprechenden Hinweisen). Diesen Betrag zog sie von den CHF 58'794.00 ab und kam zum Schluss, das nur Zahlungen in der Höhe von CHF 53'289.99 gerechtfertigt gewesen seien. Gerechnet hat die Staatsanwaltschaft korrekt, doch hat sie zwei Dinge nicht bedacht: (1): Die Familie