aus, buchte also die CHF 30'000.00 wie von A.________ angewiesen auch am Schluss auf das EFH G.________. Er verfolgte diesen eingeschlagenen Weg auch konsequent weiter, indem er gegenüber dem Ehepaar E.________ ein provisorisches Bauhandwerkerpfandrecht eintragen liess. Um dieses zu beseitigen zahlten E.________ vergleichsweise CHF 10'000.00 an die Z.________ GmbH und liessen sich dafür im Gegenzug dessen Werkpreisforderungen gegen die W.________(AG) abtreten. Damit ist auch klar, dass das Ehepaar E.________ durch das Verhalten A.________ (und BA.________) letztlich einen Schaden erlitt.