Bereits aufgrund der vorhandenen E-Mails ist erstellt, dass A.________ BA.________ dazu brachte, eine 5. Akonto-Rechnung für das EFH E.________ über CHF 30'000.00 auszustellen, damit die AL.________(Bank) diesen Betrag auch freigeben werde, sich die beiden aber einig waren, dass die CHF 30'000.00 nicht zur Zahlung von Arbeiten für das EHF E.________, sondern für Arbeiten am EFH G.________ (Akonto) zu verwenden seien. Dass BA.________ genau wusste, dass er A.________ damit bei etwas unterstützte, das nicht 'sauber' war, zeigt sich darin, dass er der Staatsanwaltschaft genau diese 5. Akonto-Rechnung für das Projekt EFH E.________ nicht einreichte, sondern nur die vier ersten (vgl. pag.