- Am 12. November 2013 fragte BA.________ erneut nach den CHF 70'000.00 für das EFH G.________ (pag. 07 211 098). - Am 17. November 2013 schrieb A.________ per E-Mail an BA.________, sie hätten Schwierigkeiten mit der AL.________(Bank) und man müsse nun etwas "kreativ" sein, damit er, BA.________, nächste Woche die CHF 70'000.00 auf seinem Konto habe. Er solle das EFH E.________ gegenüber der AL.________(Bank) mit CHF 201'000.00 abrechnen, obwohl im Werkvertrag CHF 190'000.00 vereinbart worden seien. Er bekomme daher CHF 11'000.00 mehr für das EFH