In der Anklageschrift sind die fünf zwischen dem 31. Januar 2013 und dem 8. April 2014 geleisteten Teilzahlungen des Ehepaars E.________ von total CHF 593'630.00 korrekt aufgeführt, diese können gestützt auf die Bankauszüge als erstellt erachtet werden. Für die rechtliche Würdigung wesentlich ist jedoch zu beachten, dass nur die ersten CHF 60'030.00 auf das Konto der W.________(AG) bei der AC.________ (Bank) flossen (vgl. pag. 07 111 017), über das A.________ direkt verfügen konnte (vgl. pag. 07 110 021). Ab diesem Konto werden diesem jedoch keine unrechtmässigen Geldverwendungen z.N. von E.________ vorgeworfen. Die restlichen CHF 533'600.00 flossen auf das AL.________-Baukonto E.______