1. Der Generalunternehmer verpflichtet sich gegenüber der AL.________(Bank) AG und der Bauherrschaft, die von der Bauherrschaft dem Generalunternehmer im Zusammenhang mit dem Bauobjekt überwiesenen Beträge ausschliesslich zur Bezahlung von wertvermehrenden Bauarbeiten, Werklieferungen und Honoraren (inkl. eigene Honorare) zu verwenden, welche für das Bauobjekt erbracht werden.