21 062 f.). 13.4.2 Argumente der Verteidigung Die Verteidigung brachte vor, der Beschuldigte 1 sei zu Recht vom Vorwurf gemäss Ziff. I.2.1. AKS freigesprochen worden, zumal er keine Verfügungsmacht über dieses Konto gehabt habe. Sämtliche Rechnungen hätten manuell freigegeben werden müssen, wobei bei der AL.________(Bank) jede einzelne Rechnung durch BH.________ geprüft worden sei. Es sei auf tatsächlicher Ebene widerlegt, dass der Beschuldigte 1 diese Überweisungen getätigt habe. Die Vorinstanz habe zu Recht erkannt, dass die Bauherrschaft E.________ dem Beschuldigten 1 die Gelder nicht im Sinne von Art.