58 sich einzig um ein Zwischenkonstrukt gehandelt habe. Nach aussen sei der Anschein erweckt worden, man sei eine grosse Generalunternehmung, die gewisse Bauleistungen intern abdecken könne. Die Realität sei aber, dass die X.________ keine Angestellten gehabt habe. Die Entwicklung bei der X.________ sei nach Aussagen des Beschuldigten 1 schlecht gewesen und er habe kein Gegensteuer geben können, da er ausgebremst worden sei. Eigentlicher Grund für die Gründung dieser Firma sei ein anderer gewesen: