57 Folglich sprach die Vorinstanz den Beschuldigten 1 vom Vorwurf gemäss Ziff. I.2.1 der Anklageschrift vollumfänglich frei (pag. 18 902, S. 128 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 13.4 Vorbringen der Parteien 13.4.1 Argumente der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft focht oberinstanzlich den Freispruch der beiden Beschuldigten 1 von diesem Anklagevorwurf an. Sie machte geltend, der Beschuldigte 1 habe die Bauherrschaft E.________ eigentlich zur AB.________(Bank) AG locken wollen, weil BH.