__ tätigen liess). Dabei sei der Betrag von CHF 30'000.00 nicht für die Erstellung des EHF E.________, sondern zur Teilbegleichung einer ausstehenden Akonto-Rechnung für das EFH-G.________ verwendet worden. Die Bauherrschaft E.________ habe weiter CHF 10'000.00 an die Z.________ GmbH bezahlt, um ein durch die Z.________ GmbH provisorisch eingetragenes Bauhandwerkerpfandrecht zu beseitigen (wobei sie sich im Gegenzug dessen Werkpreisforderung gegen die W.________(AG) habe abtreten lassen). Die Bauherrschaft E.________ sei durch das Verhalten des Beschuldigten (und BA.________) geschädigt worden (pag.