13.2 Beweismittel Die Vorinstanz hat die zahlreichen objektiven und subjektiven Beweismittel zutreffend zusammengefasst wiedergegeben (pag. 18 877 bis 18 887, S. 103 bis 113 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Über die Ausführungen der Vorinstanz hinaus wird auf eine weitere Wiedergabe der Beweismittel verzichtet. Es wird darauf, soweit relevant, direkt im Rahmen der nachfolgenden Würdigung der Kammer eingegangen. 13.3 Würdigung durch die Vorinstanz Die Vorinstanz erwog zu diesem Anklagevorwurf zusammengefasst, der Beschuldigte 1 habe insofern nicht frei über die Gelder der Bauherrschaft E.__