A.________ handelte in der Absicht, sich, der W.________, der V.________ (Unternehmen) (Spanien), der X.________ GmbH, S.________, C.________, Y.________ und / oder weiteren Personen einen Vermögensvorteil zu verschaffen, auf den kein Anspruch bestand. Als Treuhänder und bei der W.________ für die finanziellen Belange zuständiges Organ genoss A.________ erhöhtes Vertrauen. Er verwaltete selbständig und berufsmässig Vermögenswerte in fremdem Interesse, wobei die Vermögensverwaltung mindestens einen bedeutenden Teil seiner Erwerbstätigkeit darstellte und einen erheblichen Umfang aufwies. Als mögliche Rückzahlung an E.________ kommt folgende Überweisung in Betracht: