Diese Überweisungen für erbrachte Dienstleistungen der X.________ waren lediglich im Umfang von maximal CHF 53'290.00 gerechtfertigt. Die oben erwähnten Überweisungen im Umfang von mindestens CHF 24'470.00 erfolgten ohne Gegenleistung seitens der Generalunternehmerin bzw. ihrer Subunternehmer und wurden entgegen dem vertraglich vereinbarten Zweck nicht zur Erstellung des Einfamilienhauses von E.________ verwendet, sondern von A.________ für eigene Zwecke sowie zu Gunsten der W.________, V.________ (Unternehmen) (Spanien), X.________ GmbH, S.________, C.________, Y.________ und / oder weiteren Personen verbraucht.