55 Der W.________ bzw. dem verantwortlichen Organ A.________ wurden die von E.________ eingezahlten Vermögenswerte gestützt auf den GU-Vertrag E.________ und die Generalunternehmererklärung E.________ mit der Verpflichtung anvertraut, sie im Interesse der Bauherrschaft für die Erstellung eines Einfamilienhauses in P.________(Ortschaft) BE zu verwenden und damit Materialkosten, Werklohnforderungen von Subunternehmern sowie Architektenhonorare zu begleichen, weshalb die Vermögenswerte für A.________ bzw. die W.________ wirtschaftlich fremd waren.