Danach verpflichtete sich die Generalunternehmerin gegenüber der AL.________(Bank) AG und der Bauherrschaft, die von der Bauherrschaft der Generalunternehmerin im Zusammenhang mit dem Bauobjekt überwiesenen Beträge ausschliesslich zur Bezahlung von wertvermehrenden Bauarbeiten, Werklieferungen und Honoraren (inkl. eigene Honorare) zu verwenden, die für die Erstellung des erwähnten Einfamilienhauses in P.________(Ortschaft) BE erbracht wurden. Des Weiteren verpflichtete sich die Generalunternehmerin, die Zahlungen nur nach Massgabe des Fortschreitens des Baues und im Rahmen ihres Kostenvoranschlages zu leisten sowie dafür