Auf einem Einzahlungsschein der Z.________ GmbH über CHF 30'000.00 (der eigentlich zu einer Akonto-Rechnung über CHF 30'000.00 für das EFH G.________ vom 18. November 2013 gehörte; vgl. die auf pag. 21 008 021 angegebene Einzahlungsschein-Nummer und die damit korrelierende Referenznummer auf dem Einzahlungsschein auf pag. 21 008 022), der bei der W.________(AG) sichergestellt werden konnte, findet sich die handschriftliche Bemerkung "Eigentlich Anteil an RG G.________ 70'000.00" (pag. 21 008 022 und 05 009 028 Z. 807, 810, 813). A.________ sagte dazu am 2. März 2021 aus: "Es ist, es könnte meine Handschrift sein. Möglicherweise ist das meine Handschrift" (pag.