Die W.________(AG) überwies zwischen Mai 2013 und April 2014 total CHF 654'683.30 und WIR 10'000.00 an die Z.________ GmbH (vgl. oben in Ziff. 17.1.5. mit den Fundstellen). In den Akten finden sich dagegen Rechnungen der Z.________ GmbH an die W.________(AG) in der Höhe von total CHF 849'172.65 (vgl. oben in Ziff. 17.1.5.), wobei BA.________ gegenüber der Staatsanwaltschaft geltend machte, er habe noch gar nicht alle ausgeführten Arbeiten in Rechnung gestellt. Ob die separaten Rechnungen der Z.________ GmbH für den Gerüstbau nun gerechtfertigt waren oder nicht (vgl. dazu etwa pag. 05 130 008 Z. 231 ff.