Die Z.________ GmbH, welche auf allen Baustellen die Baumeisterarbeiten, insbesondere den Aushub und das Betonieren der Fundamente, übernahm, war die mit Abstand wesentlichste Subunternehmerin der W.________(AG) (ohne Fundament kein Hausbau) und deren grösste Gläubigerin. Abstellend auf die Aussagen BA.________ ist davon auszugehen, dass der Beginn der Geschäftsbeziehung auf eine Offertanfrage C.________ zurückging, BA.________ in der Folge aber in finanziellen Fragen stets mit A.________ verhandelte. Die W.________(AG) überwies zwischen Mai 2013 und April 2014 total CHF 654'683.30 und WIR 10'000.00 an die Z.____