GmbH – nämlich die CHF 30'000.00 vom Konto E.________ bei der AL.________(Bank) und zwei Mal CHF 60'000.00 vom Konto I.________ – als deliktisch an. Da der Streit zwischen BA.________ und A.________ über die verschiedenen Verrechnungen und die ausbleibenden Zahlungen seitens der W.________(AG) ein bezeichnendes Licht auf das Geschäftsgebaren und das Aussageverhalten A.________ werfen, ist zunächst in aller Kürze allgemein auf die Geschäftsbeziehung zwischen der Z.________ GmbH und der W.________(AG) und die Verantwortung für die Zuweisung von Zahlungen an einzelne Akonto-Rechnungen einzugehen.