52 onell agierten und sich zunehmend in eine prekäre Lage manövrierten. Nach den Aussagen von J.________ und den Privatklägerschaften war sodann auch der Beschuldigte 2 zunehmend schwierig erreichbar und setzte sich – wie der Beschuldigte 1 – im kritischen Zeitpunkt nach Spanien ab. Auf den konkreten Tatvorwurf gegen den Beschuldigten 2 wird im Weiteren noch vertieft eingegangen (E. III.19. hiernach). 12.4.7 Die Z.________ GmbH Weiter erörterte die Vorinstanz die an die Z._____