Die Kammer kann sich den allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz zum Beschuldigten 2 anschliessen. Sein Auftreten vor der oberen Instanz lässt sich in das bisherige Bild einfügen. So antwortete der Beschuldigte 2 – soweit er sich zu erinnern vermochte – in ruhiger und freundlicher Manier auf Fragen zu seiner Person, mochte sich aber zur Sache nicht mehr äussern. In diesem Zusammenhang wies er auch auf seinen sich zunehmend verschlechternden Gesundheitszustand hin (pag. 21 057 Z. 11 ff., pag. 21 060 Z. 154 f.). Er gab zu Protokoll, seine Kreativität und das gute Verhältnis zu den Kunden seien die Stärken, zu viel Optimismus die Schwäche seiner Geschäftstätigkeit gewesen.