C.________ wird in der Anklageschrift vorgeworfen, er habe A.________ psychisch und physisch unterstützt. Das Verhältnis der beiden Beschuldigten zueinander ist daher von wesentlicher Bedeutung. C.________ hat Jahrgang 1954, er ist also zehn Jahre älter als A.________. Zudem hatte er im Gegensatz zu diesem praktische Erfahrungen im Baugewerbe, was prima vista gegen ein Unterordnungsverhältnis spricht. Beide Beschuldigte sprachen davon, dass sie befreundet gewesen seien. Darauf ist abzustellen, auch wenn sie in den letzten Jahren kaum mehr Kontakt hatten.