gemäss seinem eigenen Lebenslauf wieder bei einem Küchenbauer anstellen (BM.________ in BN.________), war aber für diesen nicht zeichnungsberechtigt. Was er zwischen 2010 und 2012, als er die AI.________ AG von A.________ übernahm, machte, ergibt sich aus den Akten nicht und konnte auch an der Hauptverhandlung nicht mehr geklärt werden. Die AI.________ AG ging schon rund ein Jahr später in Konkurs, auch dieser musste mangels Aktiven eingestellt werden. Ob primär C.________ dafür die Verantwor-