): C.________ verweigerte gegenüber der Staatsanwaltschaft konsequent die Aussage. Entgegen der Ankündigung seines Verteidigers äusserte er sich auch nicht schriftlich, so dass über seine Persönlichkeit wesentlich weniger Angaben gemacht werden können als über A.________. Von den Privatklägern wird C.________ als umgänglich und freundlich geschildert. Aus seiner Reaktion auf eine E- Mail von AF.________, in welcher sich dieser über seine Arbeitsbedingungen beschwerte, wird jedoch deutlich, dass C.________ schlecht mit Kritik an seiner Arbeit umgehen konnte und den jungen Bauzeichner herablassend behandelte [sic!