Bei deren Versteigerung konnte Ende 2017 kein Überschuss erzielt werden. Schon in den Jahren zuvor war sie sehr unterschiedlich bewertet worden, A.________ konnte also nicht ohne weiteres von einem erheblichen freien Wert ausgehen. Sein damaliger Verteidiger ging Ende 2014 bei einem Verkauf an die bisherigen Mieter von einem Erlös zugunsten von A.________ von sogar nur rund CHF 26'000.00