12.4.5 Ersatzfähigkeit des Beschuldigten 1 Zur Frage der Ersatzfähigkeit des Beschuldigten 1 kann wiederum vorab auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden, welche hierzu erwog was folgt (pag. 18 871, S. 97 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Zur Ersatzfähigkeit von A.________ privat ist Folgendes festzuhalten: Dieser war wie bereits ausgeführt in der angeklagten Deliktszeit Eigentümer einer Liegenschaft in BL.________ (Ortschaft). Bei deren Versteigerung konnte Ende 2017 kein Überschuss erzielt werden.