05 210 017 Z. 31). Das andere Architekturbüro, für welches J.________ hauptsächlich tätig war, durfte denn auch nichts von der Arbeit bei der W.________(AG) wissen (pag. 05 005 009). Weiter machte der Beschuldigte 1 wiederholt Versprechungen, welche er in der Folge nicht einhielt (so beispielsweise an die Bauherrschaft I.________, wonach er jeweils quartalsweise die Kostenstellenabrechnungen zustellen würde [pag. 04 002 064], was schliesslich nicht geschah). Auch im Übrigen erscheinen Geschäftsgebahren des Beschuldigten 1 als suspekt. So gab er an, Y._______