Auffallend ist weiter, dass der Beschuldigte 1 sich auch sonst nicht an die Wahrheit, Gepflogenheiten und Gesetze hält. So geht aus dem Wiedererwägungsgesuch des Beschuldigten 1 vom 17. Juli 2024 hervor, dass er möglicherweise nicht mehr in die Dominikanische Republik – wo er sich derzeit aufhält – einreisen dürfte, da er die maximale Dauer ohne Aufenthaltsbewilligung überschritten habe (pag. 20 989). Auch fällt auf, dass gemäss eigenen Aussagen den Arbeitnehmenden keine schriftliche Arbeitsverträge ausgestellt wurden, namentlich auch nicht dem Hilfsarchitekten J.________ (pag. 05 210 017 Z. 31).