05 006 005 f.; Prozentsatz so tief, weil viel von der Komplexität an Holzbauer habe abdelegiert werden können]). Später gab er bei der Staatsanwaltschaft am 10. Februar 2016 zu Protokoll, der GU-Gewinn (inkl. Architektur) betrage generell bei jedem Projekt 20 bis 25 % (pag. 05 003 004 Z. 104 f.) und später spricht er von 20 % Honorar für die GU-Leistungen (pag. 05 003 007 Z. 224 f.). Auch habe er den GU-Gewinn beim DEFH mit 20 bis 25 % kalkuliert (pag. 05 003 012). Weiter ist darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte 1 sich wiederholt hinter anderen Personen versteckte – wenn nicht gar ihnen die Schuld zuwies – und sich und sein Verhalten demgegenüber als korrekt darstellte.